Wirklich zu verstehen, dass das eigene Leben irgendwann zu Ende geht, ist keine einfache Erkenntnis. Haben Sie sich schon einmal vorgestellt, wie, wo, in welcher Art und Weise Sie selbst bestattet werden möchten? Dieser Frage sollte niemand ausweichen. Sie hilft auch den Hinterbliebenen, indem man ihnen schwierige Entscheidungen abnimmt und die finanzielle Seite der Bestattung absichert.
Wir beraten Sie gern zu diesem wichtigen Thema.
Der Bestattungsvorsorge-Vertrag ist vor allem für Menschen gedacht, die ihre Bestattung ganz individuell nach ihren Wünschen und Vorstellungen ausgerichtet wissen wollen.
Aber eigentlich sollte jeder diese Vorsorge nutzen, nimmt er damit doch dem Ehepartner, den Kindern oder den Angehörigen die Entscheidung ab.
Wichtig zu wissen ist, dass der Vorsorge-Vertrag unabhängig vom Testament nur die Durchführung der Bestattung regelt. Ebenso bekommt der Vorsorgende einen genauen Überblick über den Ablauf der Bestattung, Möglichkeiten und Kosten der Grabstätte, selbstverständlich über die Bestattungskosten zum Zeitpunkt des Abschlusses und Sterbegelder die durch uns beantragt werden können.
Sind alle Absprachen getroffen und der Vorsorge-Vertrag abgeschlossen erhält jeder Vorsorgende Ausweiskarten, die bestimmten Personen gegeben werden können und immer mitgeführt werden sollten.
Im Todesfall hat jeder Arzt oder die Polizei die Information, das Regelungen in Form einer Bestattungsvorsorge getroffen sind. Dies erspart zusätzliche Kosten für die Angehörigen.
Vorsorge heißt:
Gerne beraten wir Sie im persönlichem Gespräch zu allen Inhalten und möglichen Finanzierungsmöglichkeiten. Vorsorgeverträge werden auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt und individuell gestaltet.
Seinen Letzten Willen kann jeder formulieren, der volljährig und geistig fit ist. Testamente, die im stillen Kämmerlein ausgebrütet und in heimischen Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig geschrieben und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen sein. Ratsam sind derartig einsame Entschlüsse in der Regel jedoch nicht. Der Gang zum Notar (oder Juristen) zahlt sich aus, wird aber wenig praktiziert.
Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa einer mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig ist.
Mit einem solchen Dokument bevollmächtigen Sie eine bzw. mehrere Personen Ihres Vertrauens für Sie zu entscheiden und zu handeln, für den Fall, dass Sie dies nicht mehr selbst tun können.
In diesem Dokument legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Ärztinnen und Ärzte vornehmen bzw. unterlassen sollen, wenn Sie in eine gesundheitliche Notsituation geraten und sich nicht mehr dazu äußern können.
Die letzte Ruhe – Trost und Kompetenz im Trauerfall